Informationen zur Ausbildung

 

Praktische Ausbildung zur Fachkraft Altenpflege

Wir bilden aus und wir tun es engagiert, verantwortungsbewusst und fair. Jährlich bilden wir  3  Altenpflegefachkräfte aus. Unser Ausbildungsschwerpunkt liegt im Bereich der dreijährigen Altenpflegeausbildung mit staatlicher Abschlussprüfung.

Die Ausbildung zur Staatlich Geprüften Altenpflegefachkraft führt zu einem der krisensicheren Zukunftsberuf bei Ihrer Sozialstation.  In unserer ambulanten Einrichtung sichern Sie sich in drei Jahren die fachlichen und menschlichen Qualitäten, die Ihnen helfen, Erfolg und Freude im Beruf zu erleben. Ihre theoretische Ausbildung erhalten Sie in den Berufsfachschulen. Auf Nachfrage erhalten Sie eine entsprechnde Liste. Wenn Sie sich professionell und freundlich für Andere einsetzen wollen, sind Sie auch als Ein- oder Umsteiger willkommen.

Altenpfleger/-in:

Schulische und berufliche Voraussetzungen

  • Realschulabschluss oder ein gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder
  • Hauptschulabschluss plus eine der weiteren Qualifizierungen, mindestens eine 2-jährige Berufsausbildung mit Abschluss oder
  • den Abschluss als Krankenpflege- oder als Altenpflegehelfer/in
  • gesundheitliche Eignung
  • Mindestalter 16 Jahre*

Persönliche Voraussetzungen:

  • Verantwortungsbewusstsein,
  • Einfühlungsvermögen,
  • Kontaktbereitschaft,
  • Selbstkontrolle,
  • Höflichkeit,
  • Zuverlässigkeit

Dauer und Art der Ausbildung

3 Jahre Berufsfachschule mit praktischen Einsätzen in Einrichtungen der stationären, teilstationären und ambulanten Alten- und Krankenpflege.

Aufnahmealter

  • 16 Jahre*

Schulischer Ausbildungsbeginn

August / September / Oktober (genaue Termine bitte bei den einzelnen Schulen erfragen)

Vergütung Ökumenische Sozialstation Otterberg (Stand 01.02.2017)

1. Ausbildungsjahr:   1.040,69 Euro
2. Ausbildungsjahr:   1.102,07 Euro
3. Ausbildungsjahr:   1.203,38 Euro

* ) Voraussetzung für den Einsatz in der ambulanten Patientenversorgung ist ein Führerschein der Klasse B. Um unsere Azubis im Laufe der Ausbildung zu eigenständigem Arbeiten zu befähigen, ist spätestens ab der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres das Vorliegen der Fahrerlaubnis verpflichtend.

Besonderer Hinweis

Die fachpraktische Ausbildung in einer ambulanten Einrichtung der Altenhilfe ist vergleichsweise  anspruchsvoller, da sich die Auszubildenden eine breitere pflegerisch-medizinische Kompetenz und eine komplexere Berufskompetenz aneignen können.