Kompressionsstrümpfe Klasse I

Wer die Kompressionsstrümpfe nicht mehr selbst anziehen kann, kann Hilfe durch einen Pflegedienst in Anspruch nehmen. Dies galt bisher für Strümpfe ab der Kompressionsklasse 2.

Ab sofort können Patienten Hilfe beim An- und Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen oder -strumpfhosen bereits ab der Kompressionsklasse I erhalten.

Der behandelnde Arzt kann das Anziehen mit ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen der Klasse I im Rahmen der Behandlungspflege verordnen. Das Leistungsverzeichnisses der HKP-RL wurden entsprechend geändert. Insbesondere Patienten, die z.B. in ihrer Motorik, Geschicklichkeit, Kraft und Beweglichkeit, häufig bedingt durch eine Kombination verschiedener beispielsweise neurologischer oder orthopädischer Erkrankungen und Defiziten, erheblich eingeschränkt sind, profitieren durch diese Änderung.

Allerdings muss aus der Verordnung hervorgehen, dass der Patient selbst oder durch die Unterstützung einer im Haushalt lebenden Person nicht mehr in der Lage ist, die Kompressionsstrümpfe der Klasse I selbstständig an- und auszuziehen.

 

HKP-RL: Häusliche Krankenpflege-Richtlinie
Die HKP-RL beinhaltet einen Katalog von Krankenpflege-Leistungen, die ärztlich verordnet und erbracht werden können und von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

05. April 2018