Unser Hausnotruf (§ 78 SGB XI)
Sicherheit und Selbstständigkeit in den eigenen vier Wänden
Ein gutes Gefühl, wenn im Notfall rund um die Uhr
schnelle Hilfe erreichbar ist.
Unser Hausnotruf schenkt Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit und ermöglicht es Ihnen, weiterhin unbesorgt
und selbst bestimmt zu Hause zu leben.

Wie funktioniert unser Hausnotrufsystem?
Ablauf & Hilferuf im Notfall
Das Hausnotrufsystem besteht aus einer kompakten Basisstation und einem leichten „Funkfinger“, der als Armband oder Kette getragen wird.
Einfacher Knopfdruck: Im Notfall wird der Alarmknopf am Funkfinger gedrückt. Der Notruf geht automatisch an die Notrufzentrale ein – ohne Telefonnummern zu wählen oder den Hörer abzunehmen.
Direkter Sprachkontakt: Ein Mitarbeiter der Notrufzentrale nimmt über den Lautsprecher und das Mikrofon der Basisstation sofort Kontakt auf, um die Lage abzuklären.
Gezielte Hilfeleitung: Die erforderlichen Maßnahmen werden direkt eingeleitet (Verständigung von Angehörigen, Nachbarn, Pflegedienst oder Rettungsdienst).
Sicherheit ohne Rückmeldung: Kann sich der Teilnehmer nicht verständlich machen, werden umgehend die hinterlegten Bezugspersonen in festgelegter Reihenfolge kontaktiert.
Technische Voraussetzungen & Details
Für die Nutzung des Hausnotrufsystems sind nur wenige Grundvoraussetzungen erforderlich:
Telefonanschluss: Eine reguläre 3-fach TAE-NFN-Telefondose.
(Sollte nur eine Einfach- oder UAE-Dose vorhanden sein, stellen wir Ihnen gerne einen passenden Adapter zur Verfügung.)
Stromanschluss: Eine Standard-Steckdose für die Basisstation.
Ausfallsicherheit: Das System bleibt auch bei einem vorübergehenden Stromausfall betriebsbereit (Bis zu 48 Std. über den integrierten Akku*).
*Hinweis: Bei rein IP-basierter NGN-Anschlusstechnik kann die Funktion bei Stromausfall abweichen.
Kosten, Übernahme & Vertrag
Kosten des Hausnotrufs & Zusatzleistungen
Einmalige Anschlussgebühr ab 39,60 €
Monatlicher Grundpreis für Miete sowie Bereitstellung des Gerätes und Einweisung, Wartung, Reparatur ab 27,00 €
Zusätzliche Leistungen erhöhen die monatliche Gebühr.
Für Zusatzpakete wie Schlüsselhinterlegung an einer bestimmten Stelle zur Öffnung der Tür im Notfall und Eintrag in die Notrufverfolgungsliste entstehen zusätzliche Kosten von bis zu 15,00 €.
Bei einigen Anbietern sind eine Schlüsselhinterlegung und der Eintrag in die Notrufverfolgungsliste obligatorisch. Die Kosten fallen an, auch wenn der Teilnehmer diese Leistungen nicht nutzen möchte.
Kostenübernahme durch Pflegekassen
Kostenübernahme durch die Pflegekasse:
Bei vorliegendem Pflegegrad (ab Pflegegrad 1) übernimmt die Pflegekasse in der Regel die monatliche Pauschale für die Grundversorgung (27,00 €) sowie die einmalige Anschlussgebühr (39,60 €) vollständig – vorausgesetzt, der Hilfebedürftige ist sturzgefährdet oder lebt weitgehend allein. Ein entsprechender Antrag muss bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden.
Zuzahlungsfreies Pflegehilfsmittel:
Der Hausnotruf gilt als anerkanntes technisches Pflegehilfsmittel. Die Kostenübernahme ist völlig zuzahlungsfrei und schmälert keine anderen Pflegeleistungen (wie z. B. Pflegegeld oder Sachleistungen).
Ohne Pflegegrad / Selbstzahler:
Liegt kein Pflegegrad vor, werden die Gebühren für den Hausnotruf als Privatleistung direkt vom Nutzer getragen.
Zusatzleistungen:
Kostenpflichtige Zusatzangebote (z. B. Schlüsselhinterlegung) sind grundsätzlich nicht im Grundpaket der Pflegekasse enthalten und werden privat abgerechnet.
Übernahme durch das Sozialamt:
Für Sozialhilfeberechtigte Personen ohne Pflegegrad besteht bei nachgewiesener Notwendigkeit die Möglichkeit, eine Kostenübernahme über das Sozialamt zu beantragen.
Vertragsdauer & Kündigung
Flexible Laufzeiten: Der Hausnotruf-Vertrag wird in der Regel auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Für vorübergehenden Bedarf (z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt oder während des Urlaubs von Angehörigen) sind auch Kurzzeitverträge problemlos möglich.
Fristgerechte Kündigung: Sie bleiben jederzeit flexibel – der Vertrag kann unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich beendet werden.
Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund: Bei besonderen Lebensumständen ist eine fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung möglich.
Die Schritt für Schritt Anleitung zur Antragsstellung ihres Hausnotrufes finden Sie unten in detaillierter Form.
Jetzt Ihren Hausnotruf beantragen:
Sicher & geborgen in den eigenen vier Wänden

In 3 einfachen Schritten:
1. Unverbindliche Beratung & Kontaktaufnahme
Rufen Sie uns unter 06301 – 796960 an oder schreiben Sie eine Mail an kontakt@sozialstation-otterberg.de. Wir klären gemeinsam Ihren Bedarf, die Technik vor Ort und individuelle Zusatzoptionen (z. B. Schlüsselhinterlegung).
2. Antragstellung auf Kostenübernahme
Wir unterstützen Sie direkt beim Antrag an die Pflegekasse oder das Sozialamt oder stehen bei sonstigen Fragen zur Seite.
Kostenlos ab Pflegegrad 1: Bei Sturzgefahr oder häufigem Alleinsein übernimmt die Pflegekasse in der Regel die Grundpauschale sowie die Anschlussgebühr als technisches Pflegehilfsmittel.
3. Installation & Einweisung
Reibungslose Montage und verständliche Einweisung vor Ort inklusive Probealarm.
Die Terminvereinbarung erfolgt nach der Genehmigung – bei hohem Dringlichkeitsbedarf auch direkt parallel zur Antragsstellung.
Unser Partner:
Grundleistungen:
→ Persönliche Beratung, Geräteeinweisung sowie
Anschluss vor Ort durch die Sozialstation
→ Gerätetechnik und ganztägige Notrufbearbeitung
durch Notrufsystemanbieter
→ Hilfe bei der Antragstellung (bei möglicher Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder das Sozialamt)

