Podologie

Podologie

Was ist Podologie?

Pediküre - Podologie

Bei den fußpflegerischen Maßnahmen muss man zwischen der normalen, täglichen Fußpflege (Pediküre) und der medizinischen Fußpflege (Podologie) unterscheiden.

Die normale Pflege der Füße dürfen die Mitarbeiter eines Pflegedienstes sowie geschulte Fußpfleger bzw. diabetesgeschulte Fußpfleger oder Fußtherapeuten ohne Einschränkung durchführen.

Zu der täglichen Fußpflege gehört:

  • das Waschen der Füße oder ein Fußbad
  • das Abtrocknen der Füße nach der Grundpflege
  • die Nagelpflege
  • das Eincremen der Füße
  • die Pediküre.

Die medizinische Fußpflege (= podologische Therapie) ist die präventive (Vorsorge), therapeutische oder rehabilitative Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten oder bereits geschädigten Fuß. Diese Leistungen dürfen nur durch staatlich ausgebildete Fußpfleger (Podologen) erbracht werden. Dazu gehören:

  • das fachgerechte Schneiden der Fußnägel
  • die Behandlung eingerollter oder eingewachsener Fußnägel
  • das fachgerechte Abtragen von Hornhaut und Schwielen
  • das fachgerechte Fräsen der Nägel
  • das fachgerechte Entfernen und Behandeln von Hühneraugen nach ärztlicher Anordnung
  • Maßnahmen zur Entlastung schmerzhafter Stellen und Anfertigung von Druckentlastungen
  • die Anfertigung spezieller Nagelspangen
  • die Freilegung des Nagelfalzes, …

Die medizinische Fußpflege durch eine Podologin oder einen Podologen ist gerade bei Patienten mit Risikoerkrankungen dringend anzuraten.

Durch unsachgemäß durchgeführte Pediküren entstehen häufig Verletzungen am Fuß, die zum Beispiel bei einem Diabetiker zu Wundinfektionen führen können. Besteht bei dem Patienten schon eine Nervenschädigung bleibt die Verletzung unter Umständen unbemerkt und kann sich bis zu einer Gangrän (absterbendes Gewebe durch Minderdurchblutung, häufig mit zusätzlicher Infektion) entwickeln. Dies führt oft zur Amputation des Fußes oder des ganzen Beines.

Insbesondere Risikopatienten mit folgenden Erkrankungen sollten dringend von einer Podologin/einem Podologen versorgt werden:

  • Diabetes mellitus oder andere Erkrankungen mit neurologisch beeinträchtigenden Faktoren (z.B.: Multiple Sklerose,Polyarthritis, Hemiplegie, Alkoholmissbrauch, …)
  • Andere Stoffwechselerkrankungen
  • Chronische Polyarthritis
  • Durchblutungsstörungen (arteriell oder venös)
  • bei immungeschwächten Patienten (durch Dialyse, Krebs, AIDS, Hepatitis etc.) oder bei Patienten mit immunsuppressiver Therapie (z.B.: Chemotherapie, Allergie etc.)
  • Bluterkrankheit (Hämophilie)
  • Erhöhter Blutungsneigung (Hämorrhagische Diathese)
  • bei Patienten mit verzögerter Wundheilung (z.B. bei Einnahme gerinnungshemmender Medikamente, wie ASS. Marcumar, Heparin, …).

Maßnahmen der Podologischen Therapie dürfen jedoch durch Ihren Hausarzt zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen nur verordnet werden, wenn sie der Behandlung krankhafter Veränderungen am Fuß infolge Diabetes mellitus (diabetisches Fußsyndrom) dienen und ohne diese Behandlung unum­kehrbare Folgeschädigungen der Füße, wie Entzündungen und Wundheilungsstörungen eintreten würden.

Kontaktieren Sie uns gerne unter: 06301/79 696 0