Hausnotruf

Hausnotrufsystem (§ 78 SGB XI)

Hausnotrufsystem Das Hausnotrufsystem bietet insbesondere für allein lebenden und sturzgefährdete Menschen, Senioren, Kranken und Körperbehinderten die Sicherheit, rund um die Uhr Hilfe zu erhalten, denn nicht immer ist es möglich das Telefon noch zu erreichen.

Technische Voraussetzungen

  • regelmäßig 3-fach TAE-NFN Dose (Telefondose mit der Aufnahmemöglichkeit mehrerer Telefonstecker) und ein Stromanschluss (Ist nur eine Einfach Dose oder eine UAE-Dose vorhanden liefert Ihre Sozialstation kostenpflichtig einen Adapter mit).

Wie funktioniert ein Hausnotrufsystem

  • Das Hausnotrufsystem besteht aus einer Basisstation (Empfangs-/Sendegerät) und einem so genannten „Funkfinger“, der entweder wie eine Armbanduhr oder besser als Kette um den Hals getragen werden kann
  • Wenn in der Notsituation der Alarmknopf auf dem mobilen Funkfinger gedrückt wird, geht der Notruf automatisch zu einer Notrufzentrale. Der Notrufteilnehmer braucht also weder eine Telefonnummer zu wählen noch den Hörer vom Telefon zu nehmen
  • Über den Lautsprecher der Basisstation versucht dann ein Mitarbeiter der Notrufzentrale zunächst Kontakt zu dem Hilfebedürftigen aufnehmen, um Art des Notfalls, der Hilfeleistung abzuklären oder auch um über das Mikrofon der Basisstation die Geräusche im Raum wahrzunehmen.
  • Die notwendigen Maßnahmen können dann mit dem Notrufteilnehmer abgesprochen (Nachbarn, Angehörige oder Pflegedienst verständigen, ärztliche Hilfe bzw. Rettungswagen herbeirufen, ...) und von der Zentrale eingeleitet werden
  • Sollte der Teilnehmer sich nicht verständlich machen können, werden die vereinbarten Bezugspersonen in der festgelegten Reihenfolge benachrichtigt
  • Das Hausnotrufsystem funktioniert vorübergehend auch bei Stromausfall (jedoch nicht bei IP-basierter NGN-Technik)

Grundleistungen und mögliche zusätzliche Leistungen verschiedener Dienstleister

Die Anbieter stellen regelmäßig Grund - und ein Zusatzleistungen zur Verfügung.

Die Grundleistungen beinhalten:

  • Bereitstellung eines betriebsbereiten Gerätes (inkl. Wartung, Reparatur und Bereitstellung eines Austauschgerätes im Störfall)
  • Anschluss des Gerätes an eine ganztägig (24 Stunden) erreichbare Zentrale
  • Bezugspersonen der Notrufverfolgungsliste sind ausschließlich Angehörige, Bekannte und Nachbarn
  • Einweisung in die Handhabung und Einleitung der Hilfemaßnahmen entsprechend eines vorher besprochenen Ablaufplans
  • Hilfe bei der Antragstellung (bei möglicher Kostenübernahme durch die Pflegekasse gegebenenfalls auch durch das Sozialamt)

Kostenpflichtige Zusatzleistungen sind:

  • Passiver Hilferuf: Täglicher Sicherheitsmeldung durch den Notrufteilnehmer oder Sicherheitsanruf durch Notrufbearbeiter
  • Zusätzliche Alarmmelder [Zugmelder für Bad oder Schlafzimmer oder zweiter Funkfinger (+ mtl. ca. 10,00 € je oder einmaliger Kaufpreis]
  • Weckdienst oder Erinnerung an Medikamenten-Einnahme, Essen oder wichtige Termine
  • Schlüsselhinterlegung von Haus- und Wohnungsschlüsseln zur schnellen und kostengünstigen Wohnungsöffnung in Notfällen
  • Kopplung mit Rauchmelder, Bewegungsmelder sowie Sensor- und Kontaktmatten
  • Eintrag professioneller Dienstleister in die Notrufverfolgungsliste

Wie hoch sind die Kosten?

  • Einmalige Anschlussgebühr ab 39,60 Euro
  • Monatlicher Grundpreis für Miete sowie Bereitstellung des Gerätes und Einweisung, Wartung, Reparatur ab 25,50 Euro
  • Zusätzliche Leistungen erhöhen die monatliche Gebühr
    Für Zusatzpakete wie Schlüsselhinterlegung und Eintrag in die Notrufverfolgungsliste entstehen zusätzliche Kosten von bis zu 15,00 €
  • Bei einigen Anbietern sind eine Schlüsselhinterlegung und der Eintrag in die Notrufverfolgungsliste obligatorisch. Die Kosten fallen an, auch wenn der Teilnehmer diese Leistungen nicht nutzt.

Wer übernimmt die Kosten?

  • Bei Vorliegen einer Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Grundleistungen von monatlich 25,50 € sowie die Anschlussgebühr von 39,60 €, wenn der Hilfebedürftige sturzgefährdet ist und/oder große Teile des Tages allein ist. Ein entsprechender Antrag muss bei der Pflegekasse gestellt werden.
    Ein Hausnotrufsystem ist ein zuzahlungsfreies „technisches Pflegehilfsmittel“, es schmälert keine andere Leistung der Pflegekasse
  • Liegt keine Pflegestufe vor, bezahlt der Hilfebedürftige grundsätzlich die Leistungen selbst
  • Zusatzleistungen muss der Hilfebedürftige grundsätzlich selbst bezahlen
  • Sozialhilfeberechtigte ohne Pflegeeinstufung können bei begründeter Notwendigkeit die Kosten vom Sozialamt erstattet bekommen.

Wie beantragt man ein Hausnotrufsystem?

  1. Kontaktaufnahme zu dem Anbieter (Informations- und Beratungsgespräch)
  2. Antragstellung bei Pflegekasse/Sozialamt zur Kostenübernahme
  3. Installation des Gerätes in Auftrag geben (Wenn es sehr dringend ist, sollten die Antragstellung und die Installation des Gerätes parallel erfolgen.)

Vertragsdauer

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, Kurzzeitverträge sind auch möglich. Die Kündigung kann fristgemäß erfolgen oder fristlos beim Vorliegen triftiger Gründe.

Vitakt und Deutsche Hausnotruf - Partner der Sozialstation Otterberg
Grundleistungen:

→  Persönliche Beratung, Geräteeinweisung sowie Anschluss vor Ort durch die Sozialstation

→ Gerätetechnik und ganztägige Notrufbearbeitung durch Notrufsystemanbieter

→  Hilfe bei der Antragstellung (bei möglicher Kostenübernahme durch die Pflegekasse gegebenenfalls auch durch das Sozialamt) durch die Sozialstation

Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns einfach an.

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