Verbrauchshilfsmittel

Verbrauchshilfsmittel

Pflegebedürftigen steht ein Maximalbetrag von 42 € zur Verfügung für Aufwendungen zur Beschaffung von zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel. Es handelt sich dabei um Produkte, wie saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch, Einmalhandschuhe, Händedesinfektionmittel und Flächendesinfektionsmittel sowie Schutzschürzen und Mundschutz. Die Sozialstation ist zugelassener Leistungserbringer. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und liefern Ihnen ihre gewünschten Verbrauchshilfsmittel direkt nach Hause.

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