Verbrauchshilfsmittel
Pflegebedürftigen steht ein Maximalbetrag von 40 € zur Verfügung für
Aufwendungen zur Beschaffung von zum Verbrauch bestimmter Pflegehilfsmittel.
Es handelt sich dabei um Produkte, wie saugende Bettschutzeinlagen
zum einmaligen Gebrauch, Einmalhandschuhe, Händedesinfektionmittel und Flächendesinfektionsmittel sowie Schutzschürzen und Mundschutz.
Die Sozialstation ist zugelassener Leistungserbringer. Wir unterstützen
Sie gerne bei der Beantragung.

