Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – entweder umfassend (General-) oder in abgegrenzten, einzelnen Rechtsbereichen. Diese Person kann zum Beispiel der Ehepartner, eines Ihrer Kinder oder ein sehr guter Freund sein. Die Vollmacht gilt nur, wenn Sie die Dinge nicht mehr selbst bewältigen können. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern.

Grundsätzlich ist es möglich, mehreren Personen gemeinsam eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Eine Doppelvollmacht ist dann zweckmäßig, wenn Sie sich vor einem Vollmachtsmissbrauch schützen wollen, denn die bevollmächtigten Personen kontrollieren sich gegenseitig. Es entstehen dadurch weniger ungeklärte Situationen, denn im Falle der Verhinderung eines Bevollmächtigten kann sofort der andere Bevollmächtigte handeln.
Nachteil ist, dass es Streitigkeiten zwischen den Bevollmächtigten geben kann und gegenseitige Kontrollen dazu führen können, dass schnelle Entscheidungen blockiert werden. Dem können Sie vorbeugen, indem Sie in der Vorsorgevollmacht festgelegen, wer von den beiden Bevollmächtigten bei Uneinigkeiten die Entscheidungsgewalt hat.