Vorsorge

Was wäre, wenn Sie krank oder pflegebedürftig werden?
Jeden kann unabhängig vom Alter unerwartet ein Unfall, eine Krankheit, eine Operation, eine geistige, seelische oder körperliche Behinderung treffen und so zu Situationen führen in denen man nicht mehr in der Lage ist eigenverantwortlich die rechtlichen Angelegenheiten zu regeln.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass in diesen Situationen nahe Familienangehörige, Ehegatten, Kinder oder Lebenspartner einspringen und entscheiden könnten.
Regeln Sie Ihre Angelegenheiten für diese Fälle rechtzeitig.

 

Wir empfehlen Ihnen Informationen und Formulare des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz.

Hier leiten wir Sie auf die Seite des Bundesjustizministeriums weiter.

.

Rechtliche Möglichkeiten der Vorsorge:
1. Vorsorgevollmacht
2. Betreuungsverfügung
3. Patientenverfügung